- Anti-Korruption
- Ausgegrenzte Kundensegmente
- Faire Beschaffung
- Lieferkette
- Menschenrechte
- Produktverantwortung
- Transparenz
- Verantwortliches Marketing
- Verbraucherschutz
- höhere Kundenzufriedenheit, Kundenbindung
- neue Kundengruppen
- Effizienzsteigerung
- Risikominimierung
- Kostenreduktion
- Kunden und Verbraucher
- Verbraucherschutzverbände
- Zulieferer
- Geschäftspartner
- Wettbewerber
- Nichtregierungsorganisationen
- Ressourcenverbrauch
- Vertrauen in die Wirtschaft
- Veränderung des Konsumverhaltens
- steigende gesetzliche Anforderungen
- Klimawandel
- Globalisierung
Weiterführende Informationen
Nationaler Aktionsplan „Wirtschaft und Menschenrechte“
Der Nationale Aktionsplan „Wirtschaft und Menschenrechte“ wurde 2016 im Bundeskabinett verabschiedet und setzt die UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte um. Die Bundesregierung erwartet von allen Unternehmen in Deutschland, dass sie bis 2020 „Prozesse menschenrechtlicher Sorgfalt“ einführen. Weitere Informationen